Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Die Stadt Leipzig ist bemüht, ihre Webseiten in Übereinstimmung mit Sächsischem Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.

 

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.

 

Diese Webseiten sind nach den oben genannten Richtlinien nur teilweise barrierefrei.

 

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an unseren Webseiten auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:

 

Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen beziehungsweise Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen beziehungsweise Ihre Anfrage an die dafür zuständigen Stellen weiterzuleiten.

 

Durchsetzungsverfahren

Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit unseren Webseiten unter oben genanntem Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an die Sächsische Durchsetzungsstelle wenden.

 

Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Menschen mit Behinderungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich. Sie erreichen die Durchsetzungsstelle unter folgenden Kontaktangaben:

 

Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen